Als Tageseltern arbeiten wir eng mit den Jugendämtern des Kreises Gütersloh, Kreis Paderborn sowie der Stadt Verl zusammen.

Dementsprechend sind die Pauschalen hierfür genau festgelegt.
Ihnen steht das Recht auf eine Kinderbetreuung zu, besonders dann, wenn Sie diese aus beruflichen Gründen in Anspruch nehmen müssen, deweiteren habe alle Kinder ab 1 Jahr haben Anspruch auf eine Betreuung von 45 Std/Woche, egal ob die Eltern berufstätig sind oder nicht

In der Regel übernimmt das Jugendamt die Kosten für Kindertagespflege, Sie müssen lediglich den Elternbeitrag aufbringen.

Falls Sie bereits einen Elternbeitrag, beispielsweise für ein Geschwisterkind zahlen, so entfällt der Beitrag.

Dieser Elternbeitrag richtet sich 1. nach dem Alter des zu betreuenden Kindes

und 2. nach dem Haushalts-, bzw. Familieneinkommen der Eltern.

 

 

Hier finden Sie Tabellen der Kostenbeteiligungen nach dem Brutto-Jahreseinkommen :

Elternbeitragssatzung Kreis Gütersloh
Beitragstabelle_zur_Kindertagespflege__a
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Elternbeitragssatzung Jugendamt Verl
Elternbeitragssatzung Verl.pdf
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Elternbeitragssatzung Jugendamt Kreis Paderborn
Elternbeitragssatzung Paderborn.pdf
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