Unsere pädagogischen Ziele:


Wir betrachten es als unsere Aufgabe die Erziehung und Bildung durch die Familie zu unterstützen und zu ergänzen.

Ziel ist es, die Förderung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und hierbei auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung zu achten, um den Eltern zu helfen Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Hierbei wird vor allem auf einen geregelten Tagesablauf geachtet und die gemeinsamen Einnahmen der Mahlzeiten.

Kinderrechte
Kinderrechte
Kinder haben Rechte

Die Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit seiner Geburt. Nach Artikel 2 des Grundgesetzes haben Kinder dieselben Grundrechte wie Erwachsene.
Zusammenfassend lässt sich sagen, Menschenrechte ergeben sich allein daraus, dass ein Mensch lebt und somit auch das Recht hat, als Mensch behandelt zu werden.
Kinder sind weder "Kleine" noch "unvollständige" Erwachsene, sondern einfach nur Menschen in der "Kindheitsphase", oder später auch in der "Jugendphase".